Im September 2015 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zum Safe Harbor Abkommen gefällt, als dessen Konsequenz Betreiber von Webseiten bei der Einbindung externer Webseiten beachten müssen, dass Nutzerdaten nicht ungefragt übertragen werden können. Dies gilt in erster Linie für die beiden Datenkraken Facebook und Google.
Wer sich intensiver mit dem Themebereich IT beschäftigt, wird auf die Sammelwut externer Webseiten schon früher gestoßen sein. Beispielhaft sei hier der führende deutsche IT-Verlag Heise genannt. Später als andere Webseiten hat Heise.de Button zur Verlinkung von Artikeln bei Facebook, Twitter und Google+ eingeführt.
Dafür dann aber richtig.
Diese seit dem Jahr 2011 bestehende Lösung hat Heise.de Anbietern zur Verfügung gestellt. Ich habe diese gestern bearbeitet und bei zweien unserer Webseiten eingefügt. Als Ergebnis findet sich nun ein zweistufiger Prozess, wenn man eine unserer Webseiten bei einem dieser Netzwerke verlinken will. Dazu gibt es aufpoppende Erklärungen, was beim Betätigen des Schiebers passiert.
Dieses Tool werde ich in den kommenden Tagen auch bei anderen Webseiten einbauen.